Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten (Einzel- und Dauerkarten) für den Besuch von Spielen der Heilbronner Falken GmbH & Co. KG.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für den Besuch von Spielen der Sport-Union Neckarsulm e.V. sind wesentliche Inhalte des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten sowie Einzelkarten.

§ 1 Vertragsschluss/Karteninhaberschaft

a) Die Sport-Union Neckarsulm e.V. veräußert Tages – oder Dauereintrittskarten oder Berechtigungsausweise im Sinne von § 3 c) zu den von ihr veranstalteten Heimspielen nur auf der Grundlage dieser AGB.

b) Der Vertragsschluss kommt bei dem Kauf von Tageskarten, sofern der Besteller die Karte/n nicht in den Verkaufsstellen erwirbt, mit Eingang der Kartenbestellung auf postalischem oder elektronischem Weg bei der Sport-Union Neckarsulm e.V. zustande, sofern die Sport-Union Neckarsulm e.V. die Bestellung nicht unverzüglich zurückweist. Der Verkauf erfolgt gegen Vorkasse; der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der bestellten Karte/n. Im Falle der Bestellung von Dauerkarten kommt der Vertragsschluss mit Unterzeichnung des separaten Bestellformulars durch den Kunden zustande.

c) Im Internet oder mittels anderer Plattformen/Medien aufgeführte Kartenangebote sind nicht bindend; maßgeblich ist der Inhalt des jeweiligen Ticketvertrages.

d) Der Besteller hat keinen Anspruch auf Kartenverfügbarkeit und/oder Zuteilung des von ihm gewünschten Sitzplatzes.

e) Der Besteller sagt verbindlich zu, die Karte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher und kommerzieller Weiterverkauf der erworbenen Karten/n ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Insbesondere ist untersagt

  • Karten bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
  • im Rahmen einer privaten Weitergabe die Karte/n zu einem höheren Preis als dem, der auf der/n Karte/n angegeben ist, zu veräußern;
  • Karte/n ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Sport-Union Neckarsulm e.V. zu Zwecken von Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

f) Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot zahlt der Kartenerwerber an die Sport-Union Neckarsulm e.V. eine Vertragsstrafe i.H.v. € 2.000.-. Die Sport-Union Neckarsulm e.V. behält es sich vor, den Kartenerwerber, der gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstößt, in Zukunft vom Kartenerwerb auszuschließen bzw. den entsprechenden Dauerkartenvertrag fristlos zu kündigen.

§ 2 Kartenversand; Onlineverkauf; Kosten

a) Übersendet die Sport-Union Neckarsulm e.V. dem Kartenerwerber auf seinen Wunsch Eintrittskarten, so trägt dieser das Versandrisiko. Die Sport-Union Neckarsulm e.V. ist weder in diesem Fall, noch bei Kartenverlust, zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Die Versandart obliegt der Sport-Union Neckarsulm e.V.

b) Neben der Vorverkaufsgebühr wird bei zu versendenden Eintrittskarten eine Bearbeitungsgebühr / Versandkosten erhoben. Die Bearbeitungsgebühr fällt auch dann nur einmal an, wenn bei einem Bestellvorgang mehrere Eintrittskarten bestellt werden.

c) Bei Bestellungen und Verkäufen von Karte/n über das Internet, gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.

§ 3 Zugang zu den Veranstaltungen

a) Die gültige Tageskarte berechtigt zum Besuch des in der Eintrittskarte ausgewiesenen Heimspiels der Handball Bundesliga-Mannschaft der Sport-Union Neckarsulm e.V. in der Ballei Neckarsulm auf dem/den in der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz/plätzen, bzw. Stehblock.

b) Die gültige Dauerkarte berechtigt zum Besuch aller vom jeweiligen Vertrag umfassten Heimspiele der Handball Bundesliga-Mannschaft der Sport-Union Neckarsulm e.V. in der Ballei Neckarsulm auf dem/den in der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz / plätzen, bzw. Stehblock.

c) Der Zugang zu dem/n jeweiligen Spiel/en wird nur bei Vorlage einer gültigen Dauer – oder auf das ausgewiesene Heimspiel bezogenen Tageskarte oder eines sonstigen, von der Sport-Union Neckarsulm e.V. oder anderen hierzu Befugten ausgestellten Berechtigungsausweises gewährt. Besuchern mit ermäßigten Tages – oder Dauerkarten wird der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen nur gewährt, wenn sie beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte jederzeit bis zum Verlassen der Ballei vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarten bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Entzug der Karte bzw. des Ausweises nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung oder Verwendung anzusehen.

§ 4 Regelung bei ermäßigten Karten

Ermäßigte Eintrittskarten (Tages – oder Dauerkarten) sind nicht übertragbar. Eine einmal gewährte Ermäßigung kann erneut nur gestattet werden, wenn der Besucher die Berechtigung zur Ermäßigung gegen Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweist. Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Ermäßigung ist der Tag des Erwerbes der Dauerkarte/Tageskarte. Die Ermäßigung kann erneut nur gewährt werden, wenn der Besucher eine entsprechende aktuelle Berechtigung beim Kauf vorlegt.

§ 5 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch

Die Sport-Union Neckarsulm e.V. übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der von der Handball Bundesliga Frauen veröffentlichten Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind der Tagespresse, dem Rundfunk und insbesondere der Internet-Website der Sport-Union Neckarsulm e.V. (www.handball.su-neckarsulm.de) zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens. Die Tageskarten für das ausgefallene Spiel behält im Falle seiner Neuansetzung Gültigkeit.

§ 6 Haftungsbeschränkung

a) Die Haftung der Sport-Union Neckarsulm e.V. für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, wird vorbehaltlich b) ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, vorliegt.

b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Sport-Union Neckarsulm e.V. nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch summenmäßig beschränkt auf den Wert des aus der Eintrittskarte folgenden Nutzungsrechts. Bei Dauerkarten errechnet sich der Wert aus der rechnerischen Aufteilung des Dauerkartenpreises zu dem maßgeblichen Spiel, in dessen Zusammenhang wir die fahrlässige Pflichtverletzung begangen haben.

§ 7 Laufzeit von Dauerkartenverträgen

a) Ein Dauerkartenvertrag gilt jeweils für eine Saison (01.07.-30.06.) und verlängert sich nicht automatisch um eine weitere Saison.

§ 8 Verlust der (Dauer-)Eintrittskarten

Das Risiko des Verlustes von Eintrittskarten trägt grundsätzlich der Karten-Inhaber. Der Verlust der Dauerkarte ist unverzüglich der Sport-Union Neckarsulm e.V. zu melden. Die durch die Ausstellung von Ersatzkarten aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung der Originalkarte anfallenden Kosten sind durch den Karten-Inhaber zu tragen.

§ 9 Kontakt

Bestellungen, Vertragsabschlüsse, Kündigungen, Rückfragen oder Beanstandungen sind an folgende Anschrift zu richten: Sport-Union Neckarsulm e.V., Binswanger Straße 37, 74172 Neckarsulm (Tel.: 07312 1702170, Mail: info@su-neckarsulm.de)

§ 10 Schlussklausel

a) Gegen die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, erhebt der Besteller keine Einwände (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).

b) Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.

c) Alleiniger Erfüllungsort ist Neckarsulm. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Heilbronn.